(Ab dem 36. Lebensjahr im Abstand von 3 Jahren)
Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von drei Jahren einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen, insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
Hierbei kann festgestellt werden, ob Risikofaktoren erkennbar sind oder ob es bereits zu einer Erkrankung gekommen ist.
In einem ausführlichen Gespräch wird nach Erkrankungen der Patientin bzw. des Patienten oder in der Familie gefragt.
Eine Ganzkörperuntersuchung einschließlich einer Blutdruckmessung soll den aktuellen Gesundheitszustand möglichst genau erfassen.
Anhand von Blutproben werden die Blutzucker- und Blutfettwerte ermittelt. Dadurch können zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen erkannt werden.
Eine Urinuntersuchung gibt Hinweise auf mögliche Nierenkrankheiten.
Die Befunde der Untersuchungen und eventuell erforderliche Maßnahmen werden ausführlich besprochen.
(zusätzlich ab dem 51. Lebensjahr)
51.-55. Lebensjahr:
▪ gezieltes Gespräch
▪ jährlicher immunologischer Test auf verborgenes Blut im Stuhl
▪ Beratung über das Ergebnis
▪ Zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren bei Männern ab dem 51. Lebensjahr, bei Frauen ab dem 56. Lebensjahr.
oder
▪ immunologischer Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre, sofern noch keine Vorsorgekoloskopie in Anspruch genommen wurde.
▪ Beratung über das Ergebnis
(Ab dem 36. Lebensjahrim Abstand von 2 Jahren)
Die Untersuchung umfasst:
▪ Gezieltes Gespräch (Anamnese), zum Beispiel Fragen nach Veränderungen beziehungsweise Beschwerden der Haut
▪ Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut
▪ Befundmitteilung mit Beratung; im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt die weitere Abklärung bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologie)
(zusätzlich ab dem 46. Lebensjahr jährlich)
bei Männern:
▪ Gezieltes Gespräch (Anamnese)
▪ Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
▪ Tastuntersuchung der Prostata
▪ Tastuntersuchung der Lymphknoten
▪ Beratung über das Ergebnis
Bei Frauen muss diese Untersuchung durch einen Gynäkologen (Frauenarzt) erfolgen.
Unter bestimmten Bedingungen können auch weitergehende Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll sein. Diese Untersuchungen sind dann jedoch keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern müssen von den Patienten als „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) selbst getragen werden.
Darunter fallen z.B
▪ zusätzliche Laboruntersuchungen,
▪ zusätzliche Ultraschalluntersuchungen der Bauchorgane, des Herzens oder der Gefäße
▪ zusätzliches EKG- oder Belastungs-EKG
▪ zusätzliche Lungenfunktionsuntersuchung
Diese Leistungen müssen nach der amtlichen Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden.
Sollten Sie Interesse an einer solchen Untersuchung haben, dann sprechen Sie uns an, damit wir Sie umfassend beraten können.
Sie erreichen uns aber auch telefonisch