Als IGel-Leistungen werden "Individuelle Gesundheitsleistungen" bezeichnet, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
Dies können zusätzliche Vorsorge- oder Laborunter-suchungen sein, aber auch besondere Atteste und Bescheinigungen, sowie reisemedizinische Leistungen gehören dazu.
Auch wenn diese Leistungen üblicherweise nicht von den Krankenkassen erstattet werden, gelten einige gesetzliche Bestimmungen, die hierbei beachtet werden müssen.
So ist es erforderlich, dass der Arzt mit dem Patienten einen Vertrag über diese Leistungen schließt und dass die Leistungen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.
Im folgenden finden Sie eine Aufstellung der angebotenen IGeL-Leistungen mit den Preisen laut GOÄ:
z.B. Sportbefreiung, Bescheinigung Masernimpfschutz
(GOÄ-Ziffer 75)
Faktor 1,32
10,00 Euro
z.B. Reiserücktritt
(GOÄ-Ziffer 75)
Faktor 1,98
15,00 Euro
(Blutbild, Elektrolyte,Leber- und Nierenwerte, Stoffwechselwerte)
(GOÄ-Ziffern 250, 3550 etc.)
Faktor 1,0
46,03 Euro
(GOÄ-Ziffern 410, 3x420, 401)
Faktor 1,0
48,96 Euro
(GOÄ-Ziffern 424, 404, 405, 406)
Faktor 1,0
78,69 Euro
(GOÄ-Ziffern 410, 3x420, 645)
Faktor 1,0
63,53 Euro
(GOÄ-Ziffer 651)
Faktor 1,0
14,75 Euro
(GOÄ-Ziffern 1,7,652)
Faktor 1,0
39,93 Euro
(GOÄ-Ziffern 605, 605a)
Faktor 1,0
22,27 Euro
Sie erreichen uns aber auch telefonisch